30. April 2020

Zukunft Bau Forschungsförderung: Förderaufruf 2020

Für die aktuelle Förderrunde 2020 im Programm "Zukunft Bau" steht ab sofort ein neues Antragstool zur Verfügung, um Antragsskizzen zu erstellen und einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 01. Juli 2020.

Für die aktuelle Förderrunde 2020 im Programm „Zukunft Bau“ steht ab sofort ein neues Antragstool zur Verfügung, um Antragsskizzen zu erstellen und einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 01. Juli 2020.

Das Bundesbauministerium (BMI) fördert mit der Zukunft Bau Forschungsförderung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Erkenntnisse, Strategien, Konzepte, Verfahren, Techniken und Materialien für eine zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft entwickeln. Damit setzt das BMI wichtige Impulse für Bauwesen und Architektur im Hinblick auf den Klimaschutz, die Energie- und Ressourceneffizienz, das bezahlbare Bauen, die Gestaltungsqualitäten im (stadt-)baulichen Kontext sowie für die Bewältigung des demografischen Wandels.

Die Förderrichtlinie der Zukunft Bau Forschungsförderung fördert Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Entwicklungsvorhaben. Dabei wird dem Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis ein hoher Stellenwert eingeräumt. In diesem Sinne soll auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, gestärkt werden.

Die Förderbedingungen der Zukunft Bau Forschungsförderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen: www.zukunftbau.de/forschungsfoerderung/foerderrichtlinie/

Während die Förderrichtlinie die Ziele, Zwecke und Bedingungen der Zukunft Bau Forschungsförderung festsetzt, werden im Förderaufruf Themenfelder und Termine der aktuellen Förderrunde präzisiert.

Vielfältige Themen

Zukunft Bau ist für alle Forschungsschwerpunkte und -themen explizit offen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudesektors erwarten lassen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein erhebliches Bundesinteresse. Nachfolgend werden einzelne, aktuelle Forschungsschwerpunkte mit erheblichem Bundesinteresse für die Antragsrunde 2020 aufgeführt.

  1. Entwicklung der gesamten Prozess- und Wertschöpfungskette Bau
  2. Mehrwerte von Architektur und baukultureller Praxis
  3. Umgang mit dem Gebäudebestand
  4. Herausforderungen des demografischen Wandels
  5. Senkung von Bau- und Lebenszykluskosten
  6. Entwicklung neuer Materialien und Techniken vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft
  7. Etablierung klima- und umweltfreundlicher Bauweisen

Erläuterungen zu diesen Themen gibt der Förderaufruf.

Bestandteil eines jeden Projekts ist die Verbreitung, praxisnahe Aufbereitung und anwendungsgerechte Kommunikation der Forschungserkenntnisse. Interdisziplinäre Herangehensweisen werden generell begrüßt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:

I. In der ersten Stufe sind bis zum 01.07.2020 Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzureichen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat II 3, Deichmanns Aue 31 − 37, 53179 Bonn, ZB@bbr.bund.de

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist Bewilligungsbehörde der Zukunft Bau Forschungsförderung und handelt im Auftrag des BMI.

Zur Erstellung der Projektskizze ist das elektronische Antragssystem zu nutzen unter http://www.zukunftbau.de/antragstellung/

Für eine Antragstellung muss über das elektronische Antragssystem eine digitale Version des Antrags eingereicht werden und zusätzlich eine unterschriebene Papierfassung des Antrags postalisch an das BBSR verschickt werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden In der ersten Stufe einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung unterzogen. Kriterien der inhaltlichen Vorprüfung und Beurteilung sind:

  1. Relevanz der Projektziele: Beitrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene zu aktuellen Themen der Forschungsschwerpunkte,
  2. Innovationspotenzial,
  3. Plausibilität des Forschungsansatzes: fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
  4. Qualifizierung der beteiligten Forschungspartner,
  5. Angemessenheit des Finanzierungsplans und
  6. Forschungsoutput: voraussichtlicher Mehrwert, Verwertbarkeit der Ergebnisse.

II. Nach Auswahl und schriftlicher Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde ist ein förmlicher Antrag ebenfalls über das oben genannte elektronische Antragssystem zu stellen.

Für telefonische Rückfragen ist im BBSR ein Beratungstelefon unter Tel. 0228 / 9 94 01-1616 geschaltet (Mo-Fr 10-12 und 14-16 Uhr).

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