28. September 2023

Regierungsentwurf zum Wachstumschancen-
gesetz: B2B-eRechnung und degressive AfA für Wohngebäude

Die Bundesregierung hat das Wachstumschancengesetz beschlossen. Neben kleineren Änderungen im Bereich der verpflichtenden B2B-eRechnung enthält der Regierungsentwurf insbesondere eine degressive AfA für Wohngebäude.

B2B-eRechnung
Rechnungsempfang: Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht für die B2B-eRechnung eine allgemeine Empfangspflicht ab dem 1. Januar 2025 vor.
Rechnungsstellung: Ab 1. Januar 2026 dürfen B2B-Rechnungen grundsätzlich nur noch als eRechnung gestellt werden. für Unternehmern mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr in Höhe von bis zu 800.000 Euro gilt dabei eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.

Degressive AfA für Wohngebäude
Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht zudem die Einführung einer auf sechs Jahres befristeten degressiven AfA für Wohngebäude vor (§ 7 Abs. 5a EStG – neu). Diese steuerliche Erleichterung ist grundsätzlich geeignet, den Neubau von Wohngebäuden anzukurbeln. Allerdings kann diese Maßnahme nicht ausreichen, um den Wohnungsneubau auf das erforderliche Niveau anzuheben und der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Baubranche zu begegnen.

Laut Gesetzentwurf soll die degressive AfA für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 gelten. Das Wachstumschancengesetz wird jedoch erst Ende 2023 verabschiedet werden. Das heißt, die vorgesehenen Neuregelungen sind erst dann rechtsverbindlich. Bis dahin sind noch Änderungen und Streichungen möglich. Eine zuverlässige Aussage über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven AfA für Wohngebäude ist mithin zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

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