1. Juni 2023

KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Die KfW hat über Details des am 1. Juni 2023 startenden Programms „Wohneigentum für Familien“ informiert.

Die Förderung soll Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland unterstützen.

Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Errichtung der klimafreundlichen Neubauten oder dem Ersterwerb von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum entstehenden Bauwerkskosten (Der Grundstückserwerb gehört nicht zu den förderfähigen Kosten.). Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt.

Folgende Förderstufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird erreicht, wenn der Neubau die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ wird erreicht, wenn der Neubau zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau ausgestellt wird.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Aktuell sind Energieeffizienz-Experten, die beim gütegesicherten Holzbauunternehmen angestellt sind, nicht mehr zu 50% förderfähig, sondern werden über die laufenden Kosten mit 20% gefördert. Gegen diese Verschlechterung ist eine Positionierung in Arbeit.

Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz prüft und bestätigt die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des „QNG-PLUS“ sowie
  • die in der Anlage zu diesem Merkblatt festgelegten Technischen Mindestanforderungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),

  • die Eigentümerin oder Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.
> Merkblatt 300 Wohneigentum Familien ab 01062023
> Infoblatt KFN Gebäude 297_298_299_498_499_300
> Merkblatt Technik KFN Programm TMA

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