30. November 2021

BEG: Einstellung der EH55-Neubauförderung

Die noch amtierende Bundesregierung stellt überraschend die Förderung für den EH-55 Neubau zum 31. Januar 2022 ein.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen ab dem 01. Februar 2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards „Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/- gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ nicht mehr angeboten werden.

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung mit der Fokussierung der Fördermittel auf Sanierungsmaßnahmen, denen sie eine verhältnismäßig deutlich höhere Treibhausgas-Einsparung zuschreibt. Dabei hat die KfW in ihrer Berichterstattung jüngst immer wieder herausgestellt, wie gut gerade die Neubauprogramme bei der Förderung angenommen werden.

Das im Wirtschaftsministerium (BMWI) zuständige Referat schreibt dem ZDB hierzu: „Die Gebäudeförderung wirkt und wird vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen, dass zeigen die Rekordzahlen 2021 […]. Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Deshalb soll der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen.“

Bewertung

Der ZDB unterstützt ausdrücklich die Aufstockung der Mittel für die Gebäudeförderung und dabei insbesondere für die Sanierung. Allerdings ist es verfehlt, bei der Neubauförderung zukünftig nur noch auf den noch ambitionierteren EFH 40 Standard zu setzen. Damit werden auch die Bemühungen, mehr neuen Wohnraum zu schaffen, konterkariert. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sollte die Förderkulisse so justiert werden, dass der (hohe) Standard, der gefordert wird, auch förderfähig ist, eine Förderung des EH-55 Neubaustandards also in jedem Fall beibehalten werden. 
Eine Antragstellung in den oben genannten Programmen über das KfW-Förderportal wird auch technisch nur bis zum 31.01.2022 möglich sein. Die KfW empfiehlt, Anträge bis 14.01.2022 zu stellen, damit auf eventuelle Rücksendungen noch reagiert werden kann.

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