22. Februar 2021

IBR-Online Seminar: Tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachtragsleistungen

Das Streitgespräch zu den tatsächlich erforderlichen Kosten bei Nachtragsleistungen findet am 22.03.2021 von 11:00 bis 12:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Diskutieren werden RA Prof. Dr. Heiko Fuchs (Kanzlei Kapellmann & Partner) und RA Jarl-Hendrik Kues (Kanzlei Leinemann & Partner). Moderiert wird die Diskussion von RiBGH a. D. Prof. Stefan Leupertz, baubetriebliche Aspekte behandelt Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Zugangslink ist ab dem 22. März 2021 verfügbar. Die Teilnehmerzahl ist auf 500 begrenzt.

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

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