29. September 2020

Gebäude-Energiegesetz GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft

Nun ist es soweit, das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) führt für Neubauten den „Niedrigstenergie-Neubaustandard" ein. Aber im Grunde führt es damit lediglich das energetische Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV...

Nun ist es soweit, das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) führt für Neubauten den „Niedrigstenergie-Neubaustandard“ ein. Aber im Grunde führt es damit lediglich das energetische Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV seit 2016) weiter.

Dabei hatte Deutschland noch 2015 der EU gemeldet, dass der geforderte „Nahezu-Null-Energie-Neubaustandard“ in Deutschland einem KfW-Effizienzhaus 40 bis 55 entsprechen würde.

Der Ausgang war – nachdem nur noch der Holzhausbau (also wir) eine Verschärfung gefordert hatte – klar. Alle anderen Bauweisen erwarteten eine deutliche Kostensteigerung im Zusammenhang mit einer nur geringen Einsparung an Energiekosten. Zu kurzsichtig wenn der Zusammenhang mit der deutlichen CO2-Einsparung aufgezeigt wird. Auch für die Altbausanierung gibt es keine Neuerungen bzw. Verschärfungen zu vermelden.

Wir haben somit unserer mehrfach vorgetragenen Forderung nach Umsetzung in Richtung Effizienzhaus 40 bis 55 als Neubaustandard nicht durchsetzen können. Es bleibt uns aber weiterhin die KfW-Förderung und das klare Signal in Richtung Politik für unsere zukunftsfähige Bauweise.

Was ist denn nun tatsächlich neu?
Zum einen natürlich die Struktur, die mehrere Gesetzt und Verordnungen sinnvoll zusammenfasst. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Weiter wird mit diesem Gesetz das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht.
Für die schnelle Planung wird nun endlich der vereinfachte Nachweis über das sogenannte „Modellgebäudeverfahren“ eingeführt. Im Primärenergiebereich gibt es künftig Regelungen zur Einschränkung des Einbaus neuer Ölheizungen ab dem Jahr 2026 und neu ist auch die Ansetzbarkeit von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien.

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