31. März 2020

Erhöhter Schallschutz: Novellierung der Norm

Abschluss der Einspruchsberatung zur DIN 4109 Teil 5 Nun sind die Beratungen abgeschlossen und das Dokument wurde zur Veröffentlichung als Norm. Unser DHV, der ZDB (HD BDZ) und der BDF haben sich gegen die...

Nun sind die Beratungen abgeschlossen und das Dokument wurde zur Veröffentlichung als Norm. Unser DHV, der ZDB (HD BDZ) und der BDF haben sich gegen die Veröffentlichung als Norm ausgesprochen, da die Anforderungswerte gegenüber dem alten Beiblatt 2 zur DIN 4109; Ausgabe 1989 und der DIN SPEC 91314 (PAS) zum Teil auf unsinnige Weise verschärft wurden. So wurde u.a. der Trittschallpegel um 1dB vermindert. Für den Nutzer nicht hörbar, stellt aber bei der Nachweisführung viele Probleme dar, weil eben auf die alten 46dB exakt hin optimiert wurde.
Weiter wurden gegenüber DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 und DIN SPEC 91314:2017-01 folgende Änderungen vorgenommen:
a) redaktionelle Überarbeitung von DIN 4109 Beiblatt 2, Abschnitt 3;
b) Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Bereich wurden gestrichen;
c) Überarbeitung von Anforderungswerten aus DIN 4109 Beiblatt 2 unter Einbeziehung von DIN SPEC 91314:2017:01;
d) Anpassung der Dokumentenstruktur an DIN 4109-1;
e) Aufnahme einer Wahrnehmbarkeitstabelle im Anhangs A.

Wir empfehlen die Anwendung dieser freiwilligen Regelung nicht. Vielmehr verweisen wir auf die Schallschutzstufen unseres Schallschutz-Handbuches (Informationsdienst-Holz „Schallschutz“). Diese wurden speziell für den Holzbau entwickelt und berücksichtigen auch die für den Nutzer so störenden tiefen Frequenzen.

Mehr Informationen

Die komplette Darstellung der bauaufsichtlich verbindlichen Vorgaben der Schallschutznorm DIN 4109-1, die neue und alte Regelung der Norm zu „Erhöhten Schallschutz“ sowie unsere „Holzbau-Empfehlungen“ erhalten Sie in Tabellenform in unserem Intranet
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